In puncto Werbung muss ich mich an die strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes halten.
Für die Behandlung bestimmter Krankheiten, wie zum Beispiel von Krebs- und Suchterkrankungen
(außer der Nikotinsucht), Depression und Erkrankungen, die das Infektionsschutzgesetz betreffen,
darf ich nicht werben.